Betriebliche Altersversorgung

Die Rente ist auch nicht mehr das, was sie einmal war...
Das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung wird für künftige Rentnergenerationen auf keinen Fall dem derzeitigen entsprechen können. Um so mehr sind betriebliche wie auch private Vorsorge gefragt.
Seit Jahresbeginn 2002 haben Arbeitnehmer das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung (BAV). Die Arbeitgeber können sich für einen oder mehrere Durchführungswege entscheiden und so den Verwaltungsaufwand minimieren.
Je nach Größe und Finanzrahmen des Unternehmens gibt es folgende Möglichkeiten einer betrieblichen Altersversorgung:
  • die Direktversicherung
  • die Unterstützungskasse
  • die Pensionskasse
  • die Pensionszusage
  • der Pensionsfonds
Förderfähig nach § 3 Nr. 63 EStG sind Beiträge bis zu 8 % der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West. Zurzeit somit monatlich 568 EUR steuerfrei. Der Höchstbeitrag für die Sozialversicherungsfreiheit beträgt aktuell 284 EUR monatlich. Lau­fen­de Bei­trä­ge zur kapi­tal­ge­deck­ten betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung an Pen­si­ons­kas­sen und Direkt­ver­si­che­run­gen, die pau­schal besteu­ert wer­den („40b alt“), wer­den auf das steu­er­freie Volu­men von bis zu 8% der Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen der GRV West ange­rech­net (§ 52 Abs. 4 Satz 13 EStG n.F.).  
Und noch ein Tipp: Machen Sie mehr aus Ihren Vermögenswirksamen Leistungen und nutzen Sie die Möglichkeiten der Entgeltumwandlung!

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