Strafrechtsschutz

Wenn die Steuerfahndung klingelt!
Aus dem Mandatsverhältnis ist der Steuerberater zu einer optimalen Beratung und Ausschöpfung aller Steuervorteile für seinen Mandanten verpflichtet. Verletzt der Steuerbrater diese Pflicht, haftet er für daraus entstehende Nachteile.

Bei der Vielzahl entgegenlaufender Pflichten und Interessen läuft der Steuerberater stets Gefahr, Grenzen des Rechtmäßigen zu überschreiten und z.B. der Beihilfe zur Steuerhinterziehung oder der leichtfertigen Steuerverkürzung beschuldigt zu werden.

In einem solchen Strafverfahren, das auch die Steuerberaterkammer auf den Plan ruft, ist die frühzeitige qualifizierte Verteidigung durch einen Fachanwalt, unterstützt durch Gutachten versierter Sachverständiger von entscheidender Bedeutung. Schon der Verdacht auf ein Fehlverhalten genügt, um ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren auszulösen, denn die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet allen Hinweisen im Verdachtsfall nachzugehen.

Wichtig ist, sofort geeignete Schritte einzuleiten, um bereits im Vorfeld den Schaden zu begrenzen und einen schädigenden Imageverlust sowie ein berufsrechtliches Verfahren zu verhindern.
Hierzu steht Ihnen ein Spezialkonzept zu besonderen Bedingungen und günstigen Prämien zur Verfügung. Als Zusatzbausteine können Sie den Vertrags-Rechtsschutz, Firmen-Rechtsschutz und Privat-Rechtsschutz integrieren. 


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