Vermögensschadenhaftpflicht

Irren ist nun mal menschlich...
Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Haftung und prüft für den Berater, ob und wenn ja in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Unberechtigte oder überhöhte Schadenersatzansprüche werden von der Versicherung abgewehrt. Wenn der geltend gemachte Anspruch begründet ist, übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung die finanzielle Wiedergutmachung des Schadens bis zur Höhe der versicherten Deckungssumme.

Falls es zu einem Rechtsstreit mit dem Geschädigten kommt, führt der Versicherer den Prozess und trägt die damit verbundenen Kosten. Die Berufshaftpflichtversicherung ist dadurch eine passive Rechtsschutzversicherung, die auf eigenes Risiko Prozesse zur Abwehr von Schadenersatzforderungen führt.
Wir verstehen uns als Ihr Interessenvertreter gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Vertrauen Sie auf langjährige Erfahrung und Fachwissen.

Wir beraten und informieren Sie zu folgenden Themen:
  • Objekt- und Mandatsbezogene Deckungskonzepte
  • Deckungssummenstaffelung
  • Excedentendeckung
  • Haftungsanalyse
  • Haftungsbegrenzung gemäß AAB
  • Spätschadenproblematik
  • Nachhaftung
  • Anderkontendeckung
  • Insolvenztätigkeit
  • Testamentsvollstreckung
  • Mietsachschäden
  • Datenschutzdeckung
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