...vor dem Leben ist niemand sicher...
§ 823 des BGB: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet".

Das Gesetz verpflichtet also zum unbegrenzten Ersatz aller Schäden, die anderen zugefügt werden. Das kann einem als Fußgänger, Radfahrer, beim Sport oder als Tierhalter schnell passieren und die Existenz einer ganzen Familie gefährden, denn die Haftung gilt - wenn es sein muss - ein Leben lang!

Nur eine Haftpflichtversicherung sichert gegen dieses Risiko ab. Sie ist für jeden verantwortungsbewussten Menschen - vor allem auch für Familien mit kleinen Kindern eine unverzichtbare Absicherung - ein Muss!