Staatlich geförderte Altersversorgung

Bei der Basis-Rente erhalten Sie ab dem 1 EUR eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Im Jahr 2024 beträgt die Förderquote 100 %. Der maximal vom Staat geförderte Betrag pro Jahr beträgt 27.565 EUR pro Person.
Die Beitragszahlung kann flexibel in Form von Einmalbeiträgen und / oder laufenden Monatsbeiträgen erfolgen. Somit ist es möglich einen "Sockelbetrag" von z.B. 50 EUR monatlich anzusparen und je nach Liquiditätslage durch Einmalzahlungen bis zum Maximalbetrag pro Jahr von 27.565 EUR zum Jahresende aufzufüllen.
Die Einzahlungen Können in eine "klassische" oder fondsgebundene Rentenversicherung erfolgen. Insbesondere die Wahl der fondsgebundenen Rentenversicherung eröffnet die Chance auf eine attraktive Rendite und somit hohe lebenslange Altersrente.
Zur Auswahl stehen Dach-oder Einzelfonds sowie Garantiefonds renomierter Investmentgesellschaften, wie z.B. Sauren, Fidelity, DWS, Templeton usw.
Wichtig ist, dass die Basis-Rente im Fall von Arbeitslosengeld II oder im Insolvenzfall, im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen, nicht angerechnet oder gepfändet werden kann.
Selbstverständlich ist eine Hinterbliebenenrente im Todesfall vor und nach Rentenbeginn mitversichert.
Tipp: Nutzen Sie die staatliche Förderung und lassen Sie sich Ihre Steuervorteile berechnen!