Berufsunfähigkeits-Rente

Arbeitsunfähigkeit - Risiko Nr. 1 aller Selbstständigen...
Erwerbsminderung oder gar Erwerbsunfähigkeit - eine Situation mit schmerzlichen finanziellen Folgen!

Die ohnehin völlig unzureichende staatliche Rente für den Fall einer Erwerbsunfähigkeit wurde zum 01.01.2001 noch einmal drastisch reduziert. Für alle ab dem 2. Januar 1961 Geborenen entfällt der Schutz bei Berufsunfähigkeit komplett!

Der bisher ausgeübte Beruf spielt bei der Erwerbsminderungsrente keine Rolle mehr. Jede Tätigkeit wird für die Bewertung der Erwerbsminderung herangezogen - unabhängig von beruflichem Status oder einer Qualifikation. Für einen Arzt kommt also zum Beispiel auch ein Job als Telefonist oder Pförtner infrage. Die volle Rente erhält nur, wer nicht mehr in der Lage ist, mehr als drei Stunden täglich arbeiten zu können.
Besonders hart trifft die Berufsunfähigkeit Berufseinsteiger, denn ein Rentenanspruch besteht erst, wenn mindestens 60 Monate lang Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden, davon wenigstens 36 Monatsbeiträge in den letzten 60 Monaten. Angerechnet werden allerdings auch Zeiten in denen wegen Krankheit, Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit nicht eingezahlt wurde. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, geht der Betroffene völlig leer aus (Ausnahme: die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit wurde durch einen Arbeitsunfall verursacht).

Tipp: Lassen Sie Ihre BU-Bedingungen von unabhängiger Stelle überprüfen.

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